Medizinrecht

Medizinrecht

Die Gesundheit ist eines der größten Güter, welches es zu pflegen und schützen gilt.
In Rechtsfragen zum Recht auf medizinische Behandlung, dem Recht auf private oder 
gesetzliche Krankenversicherung, dem Vertrags-, Gesellschafts- und Vergütungsrecht
bei Heilberufen, dem Krankenhausrecht, sowie zu den Grundzügen des Arzneimittel-,
Apotheken- und Medizinprodukterechts berät Sie Ihr Anwalt neben Fragen zu den 
Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts gern und gründlich.
Am 04.02.2008 hat mir die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München die Erlaubnis erteilt, den Titel Fachanwalt für Medizinrecht zu führen.
Schwerpunktmäßig bin ich hier auf folgenden Gebieten tätig:

- Arzthaftungsrecht
- Recht der Personenschäden/ Geburtsschadensrecht
- Honorarrecht der Heilberufe
- Krankenkassenrecht
- Heilpraktikerrecht/ Kassenarztrecht
- Seniorenrecht
- Sozialrecht (soweit zum Medizinrecht gehörig)


Zusatzqualifikation:

Ich habe die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie,
bin also Heilpraktiker für Psychotherapie.

Ich bin deshalb besonders qualifiziert auf Menschen einzugehen, die schädigende Erfahrungen gemacht haben und diese rechtlich zu begleiten.



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